Mehr Informationen zum Thema: Mitversicherung Kinder

Mitversicherung
Kinder

Kinder sind bis einen Tag vor ihrem 18. Geburtstag bei den Eltern gesetzlich mitversichert. Darüber hinaus ist eine Verlängerung unter bestimmten Voraussetzungen möglich. 

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Mehr Informationen zum Thema: Mitversicherung Partner*innen

Mitversicherung
Partner*innen

Ehepartner*innen, eingetragene Partner*innen sowie Lebensgefährt*innen können unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert werden. Dafür ist grundsätzlich ein Beitrag zu zahlen.

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Mehr Informationen zum Thema: Verwandte kinder­erziehende oder haushalts­führende Personen

Verwandte kinder­erziehende oder haushalts­führende Personen

Verwandte kindererziehende oder haushaltsführende Personen können unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert werden.

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Mehr Informationen zum Thema: PflegendeAngehörige

Pflegende
Angehörige

Angehörige, die eine versicherte Person mit Anspruch auf Pflegegeld der Stufe 3 oder höher betreuen, können sich unter bestimmten Voraussetzungen bei dieser Person mitversichern.

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Mehr Informationen zum Thema: Umzug ins Ausland

Umzug ins Ausland

Unter bestimmten Voraussetzungen können Angehörige mitversichert bleiben, wenn sie den Lebensmittelpunkt im Ausland haben.

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