Versicherte der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) können weitere Personen (Angehörige) mitversichern – und das meist kostenlos. Dazu müssen die Angehörigen ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben und dürfen nicht selbst gesetzlich krankenversichert sein. Welche Personen mitversichert werden können und was es dabei zu beachten gibt erfahren Sie auf dieser Seite.
Mit­ver­sicherung
Mitversicherung
Kinder
Kinder sind bis einen Tag vor ihrem 18. Geburtstag bei den Eltern gesetzlich mitversichert. Darüber hinaus ist eine Verlängerung unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Mitversicherung
Partner*innen
Ehepartner*innen, eingetragene Partner*innen sowie Lebensgefährt*innen können unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert werden. Dafür ist grundsätzlich ein Beitrag zu zahlen.
Verwandte kindererziehende oder haushaltsführende Personen
Verwandte kindererziehende oder haushaltsführende Personen können unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert werden.
Pflegende
Angehörige
Angehörige, die eine versicherte Person mit Anspruch auf Pflegegeld der Stufe 3 oder höher betreuen, können sich unter bestimmten Voraussetzungen bei dieser Person mitversichern.
Umzug ins Ausland
Unter bestimmten Voraussetzungen können Angehörige mitversichert bleiben, wenn sie den Lebensmittelpunkt im Ausland haben.