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Österreichische
Gesundheitskasse (ÖGK)

Zahnärzte - Kassenvertrag allgemein

Jobsharing bietet eine flexible Möglichkeit der Zusammenarbeit innerhalb bestehender Kassenverträge, erleichtert die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und kann auch zur besseren Versorgung von Patientinnen und Patienten beitragen.

Häufige Fragen zum Jobsharing

Interesse? Bitte kontaktieren Sie uns!

Für eine persönliche Beratung rund ums Jobsharing stehen Ihnen Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei der ÖGK und bei der Zahnärztekammer in Ihrem Bundesland zur Verfügung. 

Wenn Sie ein Jobsharing begründen möchten, teilen Sie das bitte sowohl der ÖGK als auch Ihrer zuständigen Zahnärztekammer drei Monate vor dem geplanten Beginn schriftlich mit. Lassen Sie sich gegebenenfalls das passende Formular für Ihren Antrag zuschicken.