In den Zahngesundheitszentren der ÖGK bekommen Versicherte zahnfarbene Füllungen als Kassenleistung. Darüber hinaus hat die ÖGK mit einigen Vertragszahnärzt*innen und Vertragszahnambulatorien ein Verrechnungsübereinkommen abgeschlossen. Das bedeutet, dass Versicherte in diesen Ordinationen keine Zuzahlung leisten müssen.

Liste der Ordinationen

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