Trinkgelder


Trinkgelder gelten als Entgelt Dritter und unterliegen somit der Beitragspflicht.

Die Österreichische Gesundheitskasse hat nach Anhörung der Interessenvertretungen mit Wirksamkeit ab 01.01.2026 für folgende Branchen bundesweit einheitliche Trinkgeldpauschalen festgesetzt:


Hinweis:
Die bisher nur für Wien gültige Festsetzung für Heilbadeanstalten, Kuranstalten, Heilquellenbetriebe und Bäder wurde mit 31.12.2025 aufgehoben.

Für den Bereich Buschenschank wurden mit Wirksamkeit ab 01.07.2026 ebenfalls bundesweit einheitliche Trinkgeldpauschalen festgesetzt: 

Fragen-Antworten-Katalog

Hier finden Sie eine Zusammenfassung von häufig gestellten Fragen samt deren Beantwortung:

Fragen-Antworten-Katalog zu den Trinkgeldpauschalen

Fragen-Antworten-Katalog zu den Trinkgeldpauschalen - barrierefrei gemäß PDF/UA (PDF, 239 KB)