Wir gewähren unseren Mitarbeiterinnen eine Telearbeits-Pauschale von 3,00 Euro pro Telearbeits-Tag. Ist bei der Ausfertigung der ­Arbeits- und Entgeltbestätigung für Wochengeld die Telearbeits-Pauschale im "Arbeitsverdienst der letzten drei Kalendermonate" zu berücksichtigen?

Bei der Telearbeits-Pauschale handelt es sich um eine Aufwandsentschädigung ohne Entgeltcharakter. Die Pauschale dient der Abdeckung von Aufwendungen wie etwa Heizungs- oder Stromkosten. Daher ist die Telearbeits-Pauschale bei der Ausfertigung der Arbeits- und Entgeltbestätigung für Wochengeld nicht zu berücksichtigen.