Bisher hat die Krankenkasse bei klinisch-psychologischen Behandlungen einen Teil der Kosten abgegolten. Seit heuer stehen jährlich rund 120.700 Behandlungseinheiten als reguläre Kassenleistung zur Verfügung. Das bedeutet: deutlich mehr Behandlungsplätze, keine Vorfinanzierung mehr und ein einheitlicher Zugang in ganz Österreich.

Die Anmeldung erfolgt online oder telefonisch. Voraussetzung ist eine ärztliche Bestätigung. Danach werden Patientinnen und Patienten gezielt an passende Psychologinnen und Psychologen in ihrer Nähe vermittelt – mit möglichst kurzen Wartezeiten. Die kostenlose Serviceline ist unter 0800 10 02 03 erreichbar, weitere Informationen gibt es unter www.psyhelp.at.

Qualität, Kompetenz und Menschlichkeit im Fokus

psyhelp versteht sich nicht nur als Vermittlungsstelle, sondern als qualitätsgesicherte Serviceplattform. Hinter dem Angebot steht ein interdisziplinäres Team aus Klinischen Psychologinnen bzw. Psychologen, Gesundheitsfachkräften, Organisations-Expertinnen bzw. -Experten sowie erfahrenen Mitarbeitenden aus dem Kommunikations- und Servicecenterbereich.

Nach einem professionellen Clearing werden Patientinnen und Patienten mit verfügbaren, wohnortnahen klinischen Psychologinnen und Psychologen gematcht. Ziel ist es, Wartezeiten möglichst gering zu halten und Betroffene rasch in die passende Behandlung zu begleiten.

Klinisch-psychologische Behandlung wird Kassenleistung

Grundlage für psyhelp ist ein bundesweiter Vertrag, den ÖGK, SVS und BVAEB gemeinsam mit dem BÖP abgeschlossen haben.

Seit 1. Jänner 2026 wird die klinisch-psychologische Behandlung erstmals als Kassenleistung angeboten.

Bislang wurden klinisch-psychologische Behandlungen ausschließlich über Kostenzuschüsse abgegolten. Mit dem neuen Vertrag stehen seit 2026 jährlich rund 120.700 Behandlungseinheiten als reguläre Kassenleistung zur Verfügung.

Diese Maßnahme bringt wesentliche Verbesserungen:

  • Keine Vorfinanzierung durch Patientinnen und Patienten
  • Einheitlicher Zugang in ganz Österreich
  • Bedarfsgerechte Verteilung nach Bevölkerungsstruktur

Ein wichtiger Schritt für die psychosoziale Versorgung

Für Versicherte ist das ein großer Fortschritt: rasche Hilfe, klare Abläufe und Versorgung auf Kassenkosten. Ein Meilenstein für die psychische Gesundheit in Österreich.

Bereits 2024 wurden Psychologinnen und Psychologen als wichtige Gesundheitsdienstleister in das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz aufgenommen.

Mit der zentralen Servicestelle wird nun ein österreichweit einheitlicher Zugang geschaffen, der Betroffene spürbar entlastet und die psychische Gesundheitsversorgung nachhaltig stärkt.