Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) schafft Klarheit: Einheitliche Kriterien, relevante Betriebsfälle und aktuelle Entwicklungen rund um Zusatzkonsultationen bei einer Ärztin bzw. einem Arzt gleichen Faches innerhalb eines Abrechnungsquartals kompakt zusammengefasst.
e-card Zusatzkonsultationen: Das ist zu beachten
Grundsätzlich erfolgt die Vergabe einer Zusatzkonsultation nach einem schriftlichen Antrag des Versicherten bzw. des anspruchsberechtigten Angehörigen. Die Prüfung erfolgt anhand definierter Kriterien durch die ÖGK.
Vertragspartnerinnen bzw. Vertragspartner haben unter anderem folgende Eingabeoptionen (von Betriebsfällen), die eine Zuweisung oder Behandlungsübernahme ermöglichen:
| Angezeigter Name | Bezeichnung | Code |
|---|---|---|
| Zuweisung | Betriebsfall Zuweisung | ZW |
| Nichterreichbarkeit Erstbehandler | Vertretung/Bereitschaft/Nichterreichbarkeit des Erstbehandlers | NE |
| Ordinationsverlegung Erstbehandler | Behandlungsübernahme Ordinationsverlegung | OV |
| Vertragsende Erstbehandler | Behandlungsübernahme Vertragsende Erstbehandler | SE |
| Wohnungswechsel Patient | Behandlungsübernahme Wohnungswechsel | WW |
Darüber hinaus bleibt eine Zuweisung zu fachgleichen Kolleginnen und Kollegen mit entsprechender Begründung möglich, etwa bei speziellem Fachwissen.
Auffällig ist aktuell ein West-Ost-Gefälle bei der Nutzung von Zusatzkonsultationen sowie ein deutlicher Anstieg der O-Card-Steckungen, der zu zusätzlichen Kosten führt und derzeit analysiert wird. Rückmeldungen aus der Praxis sind ausdrücklich willkommen.