Grundsätzlich erfolgt die Vergabe einer Zusatzkonsultation nach einem schriftlichen Antrag des Versicherten bzw. des anspruchsberechtigten Angehörigen. Die Prüfung erfolgt anhand definierter Kriterien durch die ÖGK.

Vertragspartnerinnen bzw. Vertragspartner haben unter anderem folgende Eingabeoptionen (von Betriebsfällen), die eine Zuweisung oder Behandlungsübernahme ermöglichen:


Eingabeoptionen der Vertragspartnerinnen und Vertragspartner

Angezeigter Name

Bezeichnung

Code

Zuweisung

Betriebsfall Zuweisung

ZW

Nichterreichbarkeit Erstbehandler

Vertretung/Bereitschaft/Nichterreichbarkeit des Erstbehandlers

NE

Ordinationsverlegung Erstbehandler

Behandlungsübernahme Ordinationsverlegung

OV

Vertragsende Erstbehandler

Behandlungsübernahme Vertragsende Erstbehandler

SE

Wohnungswechsel Patient

Behandlungsübernahme Wohnungswechsel

WW

Darüber hinaus bleibt eine Zuweisung zu fachgleichen Kolleginnen und Kollegen mit entsprechender Begründung möglich, etwa bei speziellem Fachwissen.

Auffällig ist aktuell ein West-Ost-Gefälle bei der Nutzung von Zusatzkonsultationen sowie ein deutlicher Anstieg der O-Card-Steckungen, der zu zusätzlichen Kosten führt und derzeit analysiert wird. Rückmeldungen aus der Praxis sind ausdrücklich willkommen.