Information zur Kostenübernahme von Liposuktion bei Lipödem

Unsere Aufgabe als ÖGK ist es, eine medizinisch notwendige, wirksame und wissenschaftlich fundierte Versorgung sicherzustellen. Gleichzeitig müssen wir – auch im Sinne der Solidargemeinschaft – verantwortungsvoll mit den Beitragsgeldern aller Versicherten umgehen. Die nun gültigen Kriterien basieren auf aktuellen internationalen Qualitätsrichtlinien (u. a. der deutschen Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses über Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei Verfahren der Liposuktion bei Lipödem vom 09. Oktober 2025) und wurden im Konsens mit medizinischen Expertinnen und Experten erstellt. Ein neues Infoblatt listet die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme genau auf. Es ist für alle Patientinnen und Patienten auf der Website der ÖGK downloadbar:  Infoblatt „Liposuktion bei Lipödem“ (PDF, 106 KB)


Im Überblick werden folgende Punkte in den festgelegten Kriterien berücksichtigt:

  • Gewährleistung einer klaren Abgrenzung zwischen einer medizinisch indizierten Krankenbehandlung und rein ästhetischen Eingriffen (basierend auf internationalen Qualitätsrichtlinien und Behandlungsempfehlungen).
  • Klare Regelungen hinsichtlich der Voraussetzungen für eine Kostenübernahme und der erforderlichen Befunde sowie Dokumentation von Seiten der ÖGK. Diese orientieren sich an den aktuellen Behandlungsempfehlungen (Leitlinien), um Vertragspartnerinnen bzw. Vertragspartner künftig besser bei Anfragen von Patientinnen und Patienten zum Thema Liposuktion zu unterstützen.
  • Der Antrag auf eine Bewilligung eines Eingriffs muss immer vor dem Eingriff gestellt werden.