Datenauszug zu Anwartschaftszeiten in der Betrieblichen Vorsorge, die auch als „Abfertigung Neu“ bekannt ist.
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Auszug zur Betrieblichen Vorsorge
Der Auszug zur Betrieblichen Vorsorge enthält:
- Ihre Anwartschaftszeiten der "Betrieblichen Vorsorge" (Datenauszug für BV-Zeiten)
- Informationen über Ihre Dienstgeber*innen und meldenden Stellen
- eine Übersicht Ihrer Betrieblichen Vorsorgekassen
- Die ÖGK kann keine Auskunft zur Höhe der Anwartschaft geben. Diese Information kann nur über die jeweilige Betriebliche Vorsorgekasse abgefragt werden.
- Anwartschaftszeiten bei unselbständigen Erwerbstätigkeiten entstehen nur, wenn ein Arbeitsverhältnis länger als einen Monat gedauert hat.
- Im BV-Auszug werden keine Beitragsgrundlagen angeführt.
- Anwartschaftszeiten können sich nach der Zeit des Entgeltbezuges richten und müssen daher nicht unbedingt mit der Zeit der tatsächlichen Erwerbstätigkeit übereinstimmen (z. B. bei Zeiten einer Entgeltfortzahlung nach Ende eines Arbeitsverhältnisses, bei Zeiten einer Urlaubsersatzleistung).
- Informationen zu Anwartschaften vor dem Jahr 2003, die aus Ansprüchen nach dem alten Abfertigungsrecht in die Betriebliche Vorsorge übertragen wurden, erhalten Sie ausschließlich von jener Betrieblichen Vorsorgekasse, an welche diese Anwartschaften überwiesen wurden.