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Österreichische
Gesundheitskasse (ÖGK)
Heilmittelmanagement und Gesundheitsdienste

Rückfragen zu Hörgeräten

Die Versorgung erfolgt über Vertragspartnerbetriebe der ÖGK. Das sind jene Mitgliedsbetriebe der Landesinnungen der Hörgeräteakustiker in ganz Österreich, mit denen ein Einzelvertrag auf Basis des Gesamtvertrages abgeschlossen wird. In allen Bundesländern steht Ihnen eine entsprechende Zahl von Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern zur Verfügung.


Mit der  1. Änderung der Krankenordnung 2025 der ÖGK wurde die Mindestgebrauchsdauer bei Hörgeräten von 5 auf 6 Jahre angehoben.

Die Mindestgebrauchsdauer von 6 Jahren gilt seit 01.05.2026 für alle Hörgeräte-Versorgungen. Bei Folgeversorgungen muss das zuvor getragene Hörgerät 6 Jahre oder älter sein.