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Österreichische
Gesundheitskasse (ÖGK)
Heilmittelmanagement und Gesundheitsdienste

Rückfragen zu Krankentransporten

Qualitätsstandards legen einheitliche Rahmenbedingungen und „Mindeststandards“ für die medizinische Versorgung fest. Sie entstehen unter der Federführung des Gesundheitsministeriums in einem transparenten Prozess, an dem Bund, Länder, Sozialversicherung sowie Expertinnen und Experten aus Medizin, Pflege und anderen Gesundheitsberufen mitwirken. 

Wichtig für die tägliche Praxis:

Qualitätsstandards sind keine medizinischen Leitlinien. Während Leitlinien fachspezifische Empfehlungen für die individuelle Behandlung geben, fokussieren Qualitätsstandards auf die strukturellen und prozessualen Anforderungen. Sie dienen als Orientierungshilfe, um das Zusammenspiel zwischen den verschiedenen Versorgungsbereichen zu optimieren.

Durch klare, wissenschaftlich fundierte Empfehlungen unterstützen Qualitätsstandards die qualitätsgesicherte und sektorenübergreifende Versorgung von Patientinnen und Patienten.  Zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der Versorgungsqualität werden sie auf Basis von definierten Qualitätsindikatoren regelmäßig evaluiert.

 

Gesetzliche Grundlage und Nutzen

Die rechtliche Basis bildet § 4 des Gesundheitsqualitätsgesetzes (GQG). Für Sie als Vertragspartnerin oder Vertragspartner bieten diese Standards eine klare Orientierung sowie Sicherheit in der Prozessgestaltung und Patientenführung. Zudem fördern sie die sektorenübergreifende Zusammenarbeit für ein reibungsloses Zusammenspiel durch definierte Pfade und bieten eine fundierte, evidenzbasierte Grundlage, die die Wirksamkeit und Effizienz Ihrer täglichen Arbeit nachhaltig unterstützt.

 

Durch Ihr Engagement bei der Umsetzung dieser Standards leisten Sie einen wesentlichen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit und Qualität des österreichischen Gesundheitssystems.