Sommerzeit ist Reisezeit – ob ans Meer, in die Berge oder auf Städtetour: Mit der e-card und der EKVK, einer gut gepackten Reiseapotheke und einem aktuellen Impfstatus steht einem sicheren Urlaub nichts im Weg.

Auch Vertragspartnerinnen und Vertragspartner können im direkten Gespräch mit Patientinnen und Patienten dazu beitragen, dass die Urlaubszeit auch gesundheitlich möglichst sorgenfrei verläuft und zur schönsten Zeit des Jahres wird.

Damit Ihre Patientinnen und Patienten auch im Urlaub gut versorgt sind, gehört die e-card ins Gepäck. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) sorgt dafür, dass medizinische Hilfe auch in vielen Ländern Europas gut, unkompliziert und zuverlässig funktioniert. 

EKVK: Medizinische Versorgung auch im Ausland  

Viele Versicherte wissen nicht, dass sich auf der Rückseite der e-card die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) befindet. Diese muss vollständig ausgefüllt, gültig und unterschrieben sein. Die EKVK ermöglicht den Versicherten der ÖGK den Zugang zu medizinisch notwendigen Leistungen in allen EU- und EWR-Mitgliedstaaten, in der Schweiz, in Großbritannien sowie in mehreren Balkanstaaten. Für eine Krankenbehandlung in der Türkei benötigt man einen Urlaubskrankenschein.

Was tun im Ernstfall?

Je nach Reisedestination gelten unterschiedliche Regelungen:

  • In Vertragsstaaten: Dank der EKVK können medizinisch notwendige Leistungen in Anspruch genommen werden. Unter Vertragsstaaten versteht man alle Länder der EU, Länder im Europäischen Wirtschaftsraum, Schweiz, Vereinigtes Königreich, Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien.
  • In der Türkei: In der Türkei können dringend medizinisch notwendige Leistungen mit dem Urlaubskrankenschein (dem sogenannten A/TR 3) in Anspruch genommen werden, jedoch muss dieser zuvor bei einem türkischen Krankenversicherungsträger gegen einen Behandlungsschein eingetauscht werden. Der Urlaubskrankenschein kann bequem über die Meine ÖGK-App oder unter www.oegk.at erstellt bzw. beantragt werden.
  • In Nicht-Vertragsstaaten: Die Kosten für eine Behandlung werden zunächst privat bezahlt. Die Rechnung kann in weiterer Folge bei der ÖGK zur Kostenerstattung eingereicht werden.

Wichtiger Hinweis: Die EKVK deckt nur Leistungen ab, die medizinisch notwendig und nicht aufschiebbar sind. Es gibt Behandlungskosten, die nicht bzw. nicht immer zur Gänze von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Wichtig hier zu wissen ist auch, dass Selbstbehalte, Chefarzthonorare und eventuelle Kostenbeteiligungen nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaates nicht erstattet werden können. Eine allfällige Rezeptgebührenbefreiung nach österreichischen Recht gilt ebenso im Ausland nicht. Die ÖGK empfiehlt deshalb den Abschluss einer privaten Reise- und Urlaubskrankenversicherung. 

Nicht ohne Reiseapotheke und Impfschutz 

Natürlich gehört auch eine gute Reiseapotheke in jedes Urlaubsgepäck und erspart im Ernstfall Zeit und Nerven. Zusätzlich empfiehlt es sich, den Impfstatus spätestens vier Wochen vor Reiseantritt zu überprüfen. Auch hier können Arztpraxen und Apotheken unterstützen.