Welche Maßnahmen die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) gegen Krankenstandsmissbrauch sowie Fehlverhalten im Krankenstand setzt und was Sie als Dienstgeberin bzw. Dienstgeber darüber wissen sollten, lesen Sie hier.

Die ÖGK ist im Hinblick auf ihre gesetzliche Verpflichtung berechtigt, den Gesundheitszustand von versicherten Personen während des Krankenstandes zu prüfen. Die bzw. der Erkrankte hat eine entsprechende Einladung zu einer Kontrolluntersuchung zu befolgen und sich auch untersuchen zu lassen.

Des Weiteren ist die ÖGK berechtigt, sich davon zu überzeugen, dass die ärztlichen Anordnungen und die Bestimmungen der Krankenordnung von der bzw. dem Versicherten eingehalten werden. Dafür gibt es eigene Krankenbesucherinnen und Krankenbesucher, die sich mit ihrem Dienstausweis legitimieren. Diese sind befugt, die Versicherten an ihrem Wohnsitz aufzusuchen und Fragen zu stellen. Halten sich die Versicherten nicht an die Regeln, sind Sanktionen möglich – bis hin zur Streichung des Krankengeldes. 

Die auf Grund medizinischer Kriterien und der Dauer des Krankenstandes durchgeführten Kontrolluntersuchungen sowie der Krankenbesuchsdienst tragen dazu bei, Krankenstandsmissbrauch zu verhindern.  Dienstgeberinnen und Dienstgeber können bei Vorliegen eines begründeten bzw. konkreten Missbrauchsverdachtes zusätzlich eine Prüfung durch die ÖGK anstoßen.

Im Jahr 2025 lag die Anzahl der durchgeführten Kontrollen des Krankenbesuchsdienstes bei etwa 31.500 und die der durchgeführten medizinischen Begutachtungen (Kontrolluntersuchungen) bei rund 377.300. Gesamt wurden somit im Jahr 2025 durch die ÖGK rund 409.000 Überprüfungen durchgeführt.

Fragen und Antworten zur Krankenstandskontrolle

Wie kann bei Missbrauchsverdacht Kontakt mit der ÖGK aufgenommen werden?

Ein Krankenstandsmissbrauch liegt vor, wenn die erkrankte Dienstnehmerin bzw. der erkrankte Dienstnehmer die ärztlichen Anordnungen und die Bestimmungen der Krankenordnung nicht einhält.

Die Anordnungen der Ärztin bzw. des Arztes, die der Heilung dienen sollen, sowie die vom Medizinischen Dienst der ÖGK getroffenen Anordnungen sind zu befolgen und jedes Verhalten, das die Genesung beeinträchtigen kann, ist zu vermeiden. Die Beurteilung darüber obliegt dem Medizinischen Dienst der ÖGK. 

Insbesondere ist die Verrichtung von Erwerbsarbeiten während der Arbeitsunfähigkeit in jenem Beruf, in dem die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wurde, untersagt.

Sollten Sie einen konkreten, begründeten Missbrauchsverdacht haben, kontaktieren Sie bitte eine Kundenservicestelle der ÖGK. Eine Liste aller Kundenservicestellen finden Sie unter dem Link in der Rubrik "Mehr im Internet".

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kundenservicestellen leiten sodann umgehend die weiteren Schritte der Prüfung Ihres Verdachtes ein. 

Diese umfassen

  • die Überprüfung der Krankmeldung,
  • gegebenenfalls einen Krankenbesuch,
  • bei begründeter Indikation eine Vorladung zur medizinischen Begutachtung (Kontrolluntersuchung) und
  • falls erforderlich, die Kontaktaufnahme mit der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt über die missbräuchlich verwendete Krankmeldung.


Für die Überprüfung benötigt die ÖGK den Vor- und Zunamen sowie die Sozialversicherungsnummer der betreffenden Person. Sollten Zweifel an der Echtheit der vorliegenden Arbeitsunfähigkeitsbestätigung bestehen, übermitteln Sie diese bitte ebenfalls an die ÖGK.

Im Anschluss an die Prüfung informiert die ÖGK die Dienstgeberin bzw. den Dienstgeber über die Durchführung der Prüfung der Arbeitsunfähigkeit. ­

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass sensible personenbezogene Daten – insbesondere die Diagnose – aus Datenschutzgründen hierbei nicht bekannt gegeben werden dürfen.

Was sind die Konsequenzen von genesungswidrigem Verhalten für die Dienstnehmerin bzw. den Dienstnehmer?

Das Ende der Arbeitsunfähigkeit kann von der ÖGK früher bestimmt werden, wenn nach einer Prüfung der ÖGK festgestellt wird, dass

  • die Arbeitsunfähigkeit objektiv nicht vorgelegen ist und die Arbeitsunfähigkeitsmeldung von der versicherten Person missbräuchlich veranlasst wurde, oder
  • die Arbeitsunfähigkeit objektiv nicht mehr vorgelegen ist und von der versicherten Person während aufrechter Arbeitsunfähigkeitsmeldung vorsätzlich ein Verhalten entgegen den Anordnungen der Krankenordnung gesetzt wurde.


Bei mehrmaligem Verstoß gegen die Krankenordnung oder unentschuldigtem Fernbleiben zur Kontrolluntersuchung des Medizinischen Dienstes der ÖGK wird zudem das Krankengeld der Dienstnehmerin bzw. des Dienstnehmers zum Ruhen gebracht.

Welche Maßnahmen setzt die ÖGK zur Eindämmung von Krankenstandsmissbrauch?

  • Strenge Kontrollen von erkrankten Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern nach Intervention durch Dienstgeberinnen und Dienstgeber sowie von arbeitsunfähigen Versicherten mit auffälligem Krankmeldeverhalten.
  • Durchführung von regelmäßigen Informationskampagnen für die Vertragspartnerinnen und Vertragspartner der ÖGK über die korrekte Vorgangsweise bei Krankschreibungen. Zusätzlich erfolgt eine laufende Analyse von auffälligem Krankschreibe­verhalten.
  • Beendigung von Krankenständen mit zu erwartendem milden Verlauf durch den Medizinischen Dienst, sofern der ÖGK kein Ende des Krankenstandes seitens der behandelnden Ärztinnen und Ärzte bekannt gegeben wurde.
  • Ein besonderes Augenmerk wird auf die Kontrolle von Krankenständen mit jenen Diagnosen gelegt, die einen großen Teil der Langzeitkrankenstände ausmachen. Dabei handelt es sich um Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems sowie psychiatrische Diagnosen.
  • Verschärfung der Prüfung im Rahmen der Bewilligung eines Ortswechsels im Krankenstand (Verlassen des Bundesgebietes).
  • Enge behördliche Zusammenarbeit bei Verdacht auf Sozialleistungsbetrug.

Krankenstandsbescheinigungen Online

Dienstgeberinnen und Dienstgeber sowie deren bevollmächtigte Vertreterinnen und Vertreter können Krankenstandsbescheinigungen über ELDA (Elektronischer Datenaustausch mit den österreichischen Sozialversicherungsträgern) bequem und einfach elektronisch sowie kostenlos online abfragen. 

Mit dem Tool "KSB Online" können Krankenstandsdaten bezogen auf die Versicherungsnummer tagesaktuell abgerufen werden. Das Ergebnis der Abfrage wird als "Krankenstandsbescheinigung" und gegebenenfalls als "Auszahlungsbestätigung Krankengeld" als PDF zum Download und Drucken bereitgestellt.

Diese Krankenstandsbescheinigungen beinhalten folgende Daten:

  • Datum der Arbeitsunfähigkeit "von/bis"
  • Grund der Arbeitsunfähigkeit (Krankheit, Unfall oder Arbeitsunfall)
  • Krankengeldbezugszeit und Höhe des Krankengeldes


Autorin: Melanie Wimmer/ÖGK