Unsere Mitarbeiter unterliegen keinem Kollektivvertrag. Ihr Gehalt ist im Dienstvertrag geregelt. Die Entlohnung erfolgt nach dem Gemeindeangestelltengesetz. Sie sollen ein Fahrrad für dienstliche und private Fahrten durch eine Reduktion des Bruttoentgeltes erhalten. Ist diese Bezugsumwandlung zulässig oder liegt eine Unterentlohnung vor? 

Ist keine lohngestaltende Vorschrift (Gesetz, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung etc.) auf ein Dienstverhältnis anzuwenden, unterliegen die Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer auch keinem Mindestlohn. 

Wird das Gehalt vertraglich geregelt und dabei eine einheitliche Entlohnung für alle Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer gewährleistet – ohne dass dies gesetzlich erforderlich ist – kann eine Zusatzvereinbarung getroffen werden. Durch die zusätzliche Vereinbarung ist eine Gehaltsreduktion und somit eine Bezugsumwandlung möglich. Es liegt in diesem Fall keine Unterentlohnung vor

Die Redaktion

Autorin: Mag.a (FH) Karina Sandhofer/ÖGK