Der Eltern-Kind-Pass-Hebammen-Gesamtvertrag (EKP-Hebammen-GV) löst den bisherigen Mutter-Kind-Pass-Gesamtvertrag ab und bildet künftig die Grundlage für Einzelverträge mit Hebammen im Rahmen des Eltern-Kind-Passes. Hier erfahren Sie, was sich ändert, wer einen Einzelvertrag abschließen kann und wie das Ansuchen funktioniert.
Hebammen mit Eltern-Kind-Pass-Einzelvertrag
Hebammen
- Rechtlicher Hintergrund/Neuer Gesamtvertrag
Vom Mutter-Kind-Pass- zum Eltern-Kind-Pass-Hebammen-Gesamtvertrag
Mit dem eEltern-Kind-Pass-Gesetz (EKPG) wurde die gesetzliche Grundlage für die Hebammenberatung im Rahmen des Eltern-Kind-Passes neu geregelt. Der bisher auf Basis von § 35 Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG) zwischen dem Dachverband der Sozialversicherungsträger und dem Österreichischen Hebammengremium abgeschlossene Mutter-Kind-Pass-Gesamtvertrag wird durch einen neuen Eltern-Kind-Pass-Hebammen-Gesamtvertrag (EKP-Hebammen-GV) auf Grundlage von § 3 EKPG abgelöst.
Bis zum Abschluss und Inkrafttreten des neuen Gesamtvertrages gilt der bestehende Mutter-Kind-Pass-Vertrag unverändert weiter.
- Ansuchen um einen Einzelvertrag
Wir freuen uns über Ihr Interesse an einem Einzelvertrag im Rahmen des Eltern-Kind-Passes! Sofern Sie zur freiberuflichen Berufsausübung als Hebamme berechtigt und in das Hebammenregister eingetragen sind, können Sie sich jederzeit um einen EKP-Einzelvertrag bewerben.
Vertragsbeginn ist immer der Monatserste des jeweiligen Quartals.
Für Ihr Ansuchen benötigen wir Ihre Daten und eine Niederlassungsbestätigung des Österreichischen Hebammengremiums. Bitte nutzen Sie dafür unser Online-Formular
Ansuchen - Eltern-Kind-Pass-Einzelvertrag.
Links
www.ris.bka.gv.at
eEltern-Kind-Pass-Gesetz (EKPG), BGBl. I Nr. 82/2023
www.ris.bka.gv.at
Eltern-Kind-Pass-Untersuchungsprogramm-Verordnung, BGBl. II Nr. 241/2026
www.hebammen.at
Österreichisches Hebammengremium
www.elda.at
Elektronischer Datenaustausch (ELDA)