Für Beschäftigte, die nach dem Kollektivvertrag für Wachorgane im Bewachungsgewerbe oder dem Kollektivvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter in der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung entlohnt werden, sind Beiträge an den Sozialfonds zu entrichten. 

Seit 01.07.2026 sind die Beiträge an den zuständigen Sozialversicherungsträger abzuführen und werden von diesem an den Sozialfonds weitergeleitet (§ 18b Abs. 1 Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz). Dies gilt auch für Sonderbeiträge, die seit 01.07.2026 fällig sind. 

Die Beiträge sind in Höhe von 0,20 Prozent der nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz geltenden allgemeinen Beitragsgrundlage sowie der Beitragsgrundlage für Sonderzahlungen bis zur jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage zu entrichten. 

Die Beitragsabrechnung erfolgt mit der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) und den Zuschlägen

  • Z15 "Beitrag Sozialfonds Bewachungsgewerbe" und
  • Z16 "Beitrag Sozialfonds Gebäudereinigungsgewerbe".


Hinweis: Derzeit führt eine Übermittlung der Zuschläge Z15 und Z16 in Kombination mit dem Verrechnungsbasis-Typ "Sonderzahlung (SZ)" noch zu einer Streichung dieser Zuschläge durch die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK). Damit zusammenhängende Clearingfälle können ignoriert werden. Sobald die technischen Voraussetzungen gegeben sind, werden die bis dahin übermittelten mBGM neuerlich durch die ÖGK korrekt mit den entsprechenden Zuschlägen verarbeitet. Eine nochmalige Übermittlung der mBGM ist nicht notwendig. Sollte ein Lastschrifteinzug bestehen, werden die Differenzen nach der Behebung automatisiert eingehoben. Das Release des Tarifsystems (TASY) bzw. die Veröffentlichung in der Organisationsbeschreibung Datenaustausch mit Dienstgebern (DM-ORG) erfolgt voraussichtlich am 08.10.2026.

Autor: Gerhard Trimmel/ÖGK