Die Aufwertungszahl für das Jahr 2027 beträgt 1,046. Sie dient unter anderem zur Errechnung der täglichen Höchstbeitragsgrundlage. Durch das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 wird die Geringfügigkeitsgrenze für das Jahr 2027 neuerlich nicht aufgewertet, sondern bleibt unverändert auf dem Niveau von 2026. Weiters wird die tägliche Höchstbeitragsgrundlage zusätzlich zur Valorisierung um 5,00 Euro erhöht.

Vorbehaltlich der offiziellen Kundmachung ergeben sich für das Jahr 2027 daraus nachstehende veränderliche Werte:

  • Geringfügigkeitsgrenze monatlich: 551,10 Euro
  • Grenzwert für die Dienstgeberabgabe: 826,65 Euro
  • Höchstbeitragsgrundlage monatlich: 7.410,00 Euro (täglich 247,00 Euro)
  • Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen: 14.820,00 Euro
  • Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmerinnen und freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: 8.645,00 Euro


Grenzbeträge zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag 
Durch das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 entfällt schrittweise die Staffelung des Dienstnehmeranteiles am Arbeitslosenversicherungsbeitrag.

  • Die Grenzbeträge zum Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen betragen für am 31.12.2026 aufrechte Dienstverhältnisse ab 01.01.2027:
    • bis 2.327,00 Euro: 0,50 Prozent
    • über 2.327,00 Euro bis 2.539,00 Euro: 1,50 Prozent
    • über 2.539,00 Euro bis 2.751,00 Euro: 2,50 Prozent
    • über 2.751,00 Euro: 2,95 Prozent

    Ebenso angepasst werden die Grenzbeträge zum Lehrlingsanteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen:
    • bis 2.327,00 Euro: 0,50 Prozent
    • über 2.327,00 Euro: 1,15 Prozent
  • Für ab 01.01.2027 beginnende Dienstverhältnisse betragen die Grenzbeträge zum  Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen:
    • bis 2.327,00 Euro: 1 Prozent
    • über 2.327,00 Euro bis 2.539,00 Euro: 2 Prozent
    • über 2.539,00 Euro: 2,95 Prozent

    Ebenso angepasst werden die Grenzbeträge zum Lehrlingsanteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen:
    • bis 2.327,00 Euro: 1 Prozent
    • über 2.327,00 Euro: 1,15 Prozent

 
Monatliche Beitragsgrundlage

  • für Versicherte, die kein Entgelt oder keine Bezüge erhalten: 1.164,90 Euro (täglich 38,83 Euro)
  • für Zivildiener: 1.638,00 Euro (täglich 54,60 Euro)

 
Sonstige Werte

  • Unfallversicherungsbeitrag für Zivildiener: 7,69 Euro monatlich

 

Autorin: Michaela Podgornik/ÖGK