Veröffentlichung: Magazin DGservice Nr. 3/September 2026
Übergabe von Geburtstagsgeschenken
Wir möchten unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Geburtstag Geschenke überreichen. Unter welchen Voraussetzungen ist die Übergabe von Geburtstagsgeschenken steuer- und beitragsfrei?
Grundsätzlich gilt: Im Rahmen von Betriebsveranstaltungen empfangene Sachzuwendungen sind bis zur Höhe von 186,00 Euro jährlich pro Person steuer- und beitragsfrei. Es sind die Kosten sämtlicher Geschenke innerhalb eines Kalenderjahres zusammenzurechnen. Ein diese Grenze übersteigender Mehrbetrag ist steuer- und beitragspflichtig.
Auch ohne besondere Betriebsfeier wird die Verteilung von Geschenken als Betriebsveranstaltung angesehen. Es genügt bereits, wenn die Übergabe der Geschenke der eigentliche Anlass und Inhalt der Veranstaltung ist (Lohnsteuerrichtlinien 2002, Randzahl 79).
Die Sachzuwendungen dürfen keine individuelle Entlohnung darstellen. Werden nur einzelne ausgewählte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu besonderen Geburtstagen (zum Beispiel runden Geburtstagen) beschenkt, liegt eine steuer- und beitragspflichtige Zuwendung vor.
Hinweis: Bei den Sachzuwendungen darf es sich nur um solche Geschenke handeln, die nicht in Bargeld abgelöst werden können. Barzuwendungen gelten immer als steuer- und beitragspflichtiges Entgelt.
Die Redaktion
Autorin: Mag.a (FH) Karina Sandhofer/ÖGK