Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 führt in der Sozialversicherung ab 01.01.2027 zu zahlreichen Änderungen. 

Dazu gehören unter anderem eine zusätzliche Erhöhung der täglichen Höchstbeitragsgrundlage, der schrittweise Entfall der Staffelung des Dienstnehmeranteiles am Arbeitslosenversicherungsbeitrag (AV-Beitrag) sowie der Entfall der bisherigen Befreiung vom AV-Beitrag und Insolvenz-Entgeltsicherungszuschlag für ältere Beschäftigte. 

In der nächsten "DGservice"-Ausgabe 4/2026 werden wir Sie über die Änderungen ausführlich informieren.

Autorin: Mag.a (FH) Karina Sandhofer/ÖGK