Ab 01.01.2027 wird bei einem Antrag auf eine zwischenstaatliche Bescheinigung via elektronischem Datenaustausch mit den österreichischen Sozialversicherungsträgern (ELDA) bei der Rücksendung der Bescheinigung PD A1 bzw. der Entsendebescheinigung der Dateiname angepasst.

Anstelle der Beitragskontonummer und der Versicherungsnummer wird künftig die UIDM (Universally Unique ID der Meldung) im Dateinamen verwendet. Dadurch ist eine eindeutige Zuordnung zum betroffenen ELDA-Antrag möglich.

Beispiel für den neuen Dateinamen:
es_550e8400-e29b-11d4-a716-446655440000_568626908 (es_UIDM_DateiID)

Autorin: Marlen Haider/ÖGK

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