Das Wichtigste in Kürze
- Mit EUR 900,- brutto Taschengeld (pro vier Wochen) fördern die Österreichische Gesundheitskasse und die Ärztekammer für Oberösterreich das KPJ-Praktikum für Allgemeinmedizin.
- Die Förderung gibt es ab dem Studienjahr 2019 / 2020 für Praktika in oberösterreichischen Hausarzt-Ordinationen mit Kassenvertrag. Sie gilt sowohl für das Pflichtpraktikum (vier Wochen) als auch für maximal ein zusätzliches freiwilliges Wahlpraktikum (weitere vier Wochen).
- Sie sind während des Praktikums sozialversichert. In der Regel sind Sie vollversichert, haben also eine Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung. Bei einem monatsübergreifenden Praktikum von vier Wochen kann es aber sein, dass Sie als geringfügig beschäftigt gelten und nur unfallversichert sind.
- Voraussetzungen für die Förderung: Sie studieren Medizin an der JKU. Wenn Sie von einer anderen Medizinuniversität kommen, können Sie das Taschengeld dann erhalten, wenn Sie Ihre Basisausbildung in einem oberösterreichischen Lehrkrankenhaus absolvieren werden.
- Sie unterschreiben gemeinsam mit der Hausärztin bzw. dem Hausarzt, bei dem / der das KPJ absolviert wird, einen Förderantrag. Dieser liegt in der Ordination auf oder kann online (Word, 78 KB) heruntergeladen werden.
So funktioniert die Anmeldung zum KPJ
- Sie können sich Ihren Praktikumsplatz für Allgemeinmedizin jederzeit selbst organisieren. Voraussetzung für die Anerkennung des Praktikums ist, dass die hausärztliche Ordination einen Vertrag mit der JKU hat.
- Alternativ können Sie sich auch über die JKU für einen Praktikumsplatz anmelden (über KUSSS und Moodle). Die Anleitung dazu finden Sie im KPJ-Leitfaden der JKU am schwarzen Brett im Moodle. Zusätzlich zur Online-Anmeldung müssen Sie aber auch direkten Kontakt mit der Hausarzt-Ordination aufnehmen.
- Im Moodle finden Sie auch eine Liste mit Lehr-Ordinationen der JKU, bei denen Sie Ihr Praktikum absolvieren können.
- Falls die Ärztin oder der Arzt, bei der bzw. dem Sie das KPJ absolvieren möchten, noch keinen Vertrag mit der JKU hat, ist das kein Problem: Fragen Sie die Hausärztin bzw. den Hausarzt, ob sie bzw. er einen solchen Vertrag abschließen möchte (Kassenvertrag ist Voraussetzung). Ansprechpartner ist das Zentrum für Medizinische Lehre.
Ihre Ansprechpartner fürs KPJ
Für die Anmeldung über die JKU und die Anrechnung für Ihre Ausbildung wenden Sie sich bitte an das Zentrum für Medizinische Lehre der JKU.
Für alle anderen Fragen:
- Ärztekammer für OÖ: Mag. Christoph Voglmair, LL.M., voglmair@aekooe.at,
Tel. 0732 / 77 83 71-291 - ÖGK: Monika Reitinger, monika.reitinger@oegk.at,
Tel. +43 50 766-14104838
Das lernen Sie in der hausärztlichen Ordination!
Sie lernen neben der Allgemeinmedizin und den Patientinnen und Patienten auch organisatorische Abläufe und das Team einer Hausarzt-Ordination kennen. Bestimmte medizinische Tätigkeiten dürfen Sie unter Aufsicht bzw. Anleitung selbst ausüben.
Mehr Praxisluft in der Allgemeinmedizin schnuppern?
Das Ärztementoring ermöglicht Ihnen, in Oberösterreich noch mehr Erfahrung in einer Hausarzt-Ordination zu sammeln – sowohl während des Studiums als auch danach während der Spitalsausbildung. Mehr Infos übers Ärztementoring auf dieser Website!